Allgemeine Geschäftsbedingungen der cleanvibe.io für Arbeitnehmerüberlassung

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die cleanvibe.io (nachfolgend „cleanvibe“) für Arbeitnehmerüberlassung. Entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Sie gelten nur, soweit cleanvibe sich schriftlich mit ihnen einverstanden erklärt.
1. Behördliche Genehmigung
cleanvibe besitzt die unbefristete Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung, zuletzt ausgestellt durch die Bundesagentur für Arbeit in Düsseldorf.
2. Rechtsstellung der cleanvibe Mitarbeiter
Durch den Abschluss eines Arbeitnehmerüberlassungsvertrages wird kein Vertragsverhältnis zwischen cleanvibe Mitarbeitern und Kunde begründet. Während des Einsatzes unterliegen cleanvibe Mitarbeiter den Arbeitsanweisungen des Kunden und arbeiten unter seiner Aufsicht und Anleitung. Sie sind zur Geheimhaltung verpflichtet.
3. Auswahl der cleanvibe Mitarbeiter
cleanvibe stellt dem Kunden sorgfältig ausgesuchte und auf die erforderliche berufliche Qualifikation überprüfte cleanvibe Mitarbeiter zur Verfügung. cleanvibe kann während des laufenden Einsatzes Mitarbeiter gegen andere, in gleicher Weise geeignete Mitarbeiter austauschen, sofern nicht berechtigte Interessen des Kunden verletzt werden.
4. Einsatz der cleanvibe Mitarbeiter
Der Kunde setzt cleanvibe Mitarbeiter ausschließlich an dem Ort und für die Tätigkeiten ein, die im Arbeitnehmerüberlassungsvertrag vereinbart wurden. Er lässt die Mitarbeiter nur die entsprechenden Arbeitsmittel bzw. Maschinen verwenden oder bedienen. Änderungen bedürfen der Vereinbarung mit cleanvibe.
Der Kunde setzt cleanvibe Mitarbeiter nicht für Geldtransport oder Inkasso ein und stellt cleanvibe von allen Ansprüchen insoweit frei. Auch zahlt der Kunde keine Geldbeträge direkt an die Mitarbeiter aus.
5. Geheimhaltung und Datenschutz
Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit hinsichtlich aller Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften. Der Kunde verarbeitet personenbezogene Daten der Mitarbeiter nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und löscht sie nach Ablauf der zulässigen Aufbewahrungsfrist.
6. Mitarbeitervergütung und Sozialleistungen
Für die Mitarbeiter gelten keine Tarifverträge.
7. Arbeitsschutz
Gemäß § 11 Abs. 6 AÜG unterliegt die Tätigkeit der cleanvibe Mitarbeiter den Arbeitsschutzvorschriften des Kundenbetriebes. Der Kunde gewährt Zugang zum Einsatzort und legt auf Wunsch die Dokumentation des Arbeitsschutzes offen. Arbeitsunfälle sind unverzüglich zu melden.
8. Tarife und Sonderkündigungsrecht
Der Kunde informiert über die Branchentarifzugehörigkeit sowie geltende Tarifverträge oder betriebliche Regelungen. Bei Entfallen von Branchenzuschlägen kann sich der Kundentarif nach bestimmten Zeiträumen erhöhen. cleanvibe behält sich Tariferhöhungen bei steigenden Lohnkosten oder gesetzlichen Änderungen vor und informiert darüber. Der Kunde kann bei Tariferhöhung kündigen. cleanvibe hat ein Sonderkündigungsrecht bei Nichtzahlung angepasster Tarife.
9. Zeiterfassung
Die Zeiterfassung erfolgt elektronisch. Alternativ legt der Mitarbeiter wöchentliche/monatliche Stundennachweise vor, die vom Kunden zu bestätigen sind.
10. Stundensatz und Abrechnung
Zusätzliche Kosten wie Fahrtkosten oder Dienstreisen werden nicht gesondert in Rechnung gestellt. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 8 Tagen zu zahlen. Nicht rechtzeitig gezahlte Beträge führen automatisch zum Verzug. Beanstandungen sind nur innerhalb von drei Monaten nach Zugang der Rechnung möglich.
11. Haftung
cleanvibe haftet nur für ordnungsgemäße Auswahl der überlassenen Mitarbeiter und Schäden bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Eine Haftung für mittelbare Schäden oder Folgeschäden ist ausgeschlossen. Die Haftung ist auf festgelegte Höchstbeträge begrenzt. Schadenersatzansprüche verjähren, wenn sie nicht innerhalb von drei Monaten nach Schadenseintritt schriftlich geltend gemacht werden.
12. Vorbeschäftigung
Der Kunde informiert cleanvibe, wenn ein Mitarbeiter innerhalb der letzten sechs Monate beim Kunden oder einem Konzernunternehmen tätig war.
13. Personalvermittlung
Bei Übernahme eines überlassenen Mitarbeiters durch den Kunden wird eine Vermittlungsgebühr fällig – gestaffelt nach der Dauer der vorherigen Überlassung. Bei direkter Vermittlung ohne vorherige Überlassung beträgt die Vergütung 30 % des Bruttojahresgehalts. Der Kunde ist verpflichtet, entsprechende Gehaltsangaben offenzulegen.
14. Gerichtsstand und Erfüllungsort
Erfüllungsort ist die zuständige Niederlassung von cleanvibe.
15. Sonstiges
Der Kunde sichert zu, nicht von Sanktionen betroffen zu sein und keine Geschäfte in diesem Zusammenhang zu tätigen. Bei Sanktionen hat cleanvibe ein außerordentliches Kündigungsrecht. Bei höherer Gewalt (z. B. Streik, Pandemie) sind beide Parteien vorübergehend von ihren Pflichten befreit. Schadensersatz ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder gerichtlich festgestellten Forderungen möglich. Alle Preise verstehen sich zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des internationalen Privatrechts.